Auch der CDU Gemeindeverband Kirchen hatte in der vergangenen Woche eine Mitgliederversammlung. Herzlichen Glückwunsch an Christian Ruf zu seiner Wiederwahl😊 Da wir am Donnerstag eine lange Plenarsitzung hatten, konnte ich leider nicht dabei sein.
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René Schrinner wurde heute in Marienthal zum neuen Vorsitzenden des CDU Gemeindeverband Hamm gewählt. Außerdem wurde Uli Paul als Dank für sein langjähriges Engagement zum Ehrenmitglied ernannt. Herzlichen Glückwunsch!😊
75 Jahre Westerwald-Gymnasium Altenkirchen🎉 Schulleiter Heiko Schnare konnte gestern Abend neben der Schulgemeinschaft zahlreiche Gäste aus dem ganzen Kreis Altenkirchen im Kulturwerk in Wissen begrüßen. Die Bigband der Bundeswehr unter Leitung von Bandleader Timor Oliver Chadik begeisterte gemeinsam mit Max Mutzke das Publikum. Ein wunderschöner Abend mit vielen musikalischen Highlights 🎶🎺🥁
Auftakt in die Schützenfestsaison heute beim Schützenfest in Maulsbach. Endlich geht es wieder los!😊
Ein paar Eindrücke unseres gestrigen Konzerts im Kulturwerk Wissen mit über 600 Gästen🎺🎶
Blumenmarkt in Horhausen💐 Denkt dran, morgen ist Muttertag ☀️
Die Antworten des Gesundheitsministers sprechen für sich und lassen einen erneut sprachlos zurück. Zur Erinnerung: von 2006-2011 hat das Land für die Sanierung des Krankenhauses Altenkirchen knapp 30 Millionen an Fördermitteln bereitgestellt. 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Gebäudezustand der Krankenhausstandorte in Altenkirchen, Kirchen und Hachenburg (bitte für jeden Standort einzeln angeben)? Zu Frage 1: Der bauliche Zustand liegt in der Verantwortung der Träger. Die Instandhaltungen müssen die Träger aus ihren Erlösen finanzieren. Die Abgrenzung wurde im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1993 (3 C 66 90) eindeutig definiert. Darin heißt es u.a.: „Der Begriff der Investitionskosten in § 2 Nr. 2 KHG umfasst nur die Kosten der Anschaffung und Herstellung von bewertungsfähigen Anlagegütern, nicht aber ihre Erhaltung.“ Ferner heißt es: „Die Investitionskosten werden durch die Aufstellung von Fördertatbeständen in § 9 KHG enumerativ aufgezählt und inhaltlich festgelegt. Alle übrigen Kosten eines sparsam wirtschaftenden und leistungsfähigen Krankenhauses, abgesehen von den Grundstückskosten, sind Selbstkosten, die in den Pflegesatz gehören.“ Dies bedeutet, dass die Instandhaltungskosten gesetzlich vorgegeben aus den von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Mitteln zu finanzieren sind. 2. Wann hat zuletzt ein Vertreter des Ministeriums den Gebäudezustand der einzelnen Standorte begutachtet (bitte für jeden Standort einzeln angeben)? Zu Frage 2: Es findet weder durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit noch durch den Landesbetrieb Liegenschaft- und Baubetreuung eine Begutachtung des Gebäudezustandes von Krankenhäusern statt. Der Träger ist, wie unter Frage 1 dargestellt, selbst verantwortlich für seine Liegenschaften und deren Instandhaltung. 3. Wie hoch wäre aus Sicht der Landesregierung jeweils der Kostenaufwand einer Generalsanierung der genannten drei Standorte (bitte für jeden Standort getrennt auflisten)? 4. Welche Maßnahmen müssten bei einer möglichen Generalsanierung des Standortes in Hachenburg vorgenommen werden? Zu den Fragen 3 und 4: Zum derzeitigen Stand ist noch keine Kostenschätzung für mögliche zukünftige bauliche Maßnahmen an den Standorten möglich. Dies ist von den konkreten Plänen (medizinisches Konzept) abhängig, die ein neuer Träger am jeweiligen Standort verfolgt. 5. Welche Auswirkungen hätte eine mögliche Generalsanierung des Standortes Hachenburg auf den von der Landesregierung bis zuletzt favorisierten Neubau eines großen, zentral gelegenen Westerwaldklinikums im nördlichen Rheinland-Pfalz? Zu Frage 5: Eine Konzentration von Leistungen in der Hand eines Trägers im Westerwald auch im Hinblick auf eine bauliche Konzentration wäre wünschenswert gewesen. Das Insolvenzverfahren hat nun eine etwas andere Richtung genommen, was aber eine gute Versorgung Hand in Hand durch zwei somatische Standorte nicht ausschließt.
🌳Waldinteressentenschaften in Rheinland-Pfalz: Zeichen für rechtliche Lösung🌳 In Rheinland-Pfalz gibt es rund 92 Waldinteressentenschaften, die gemeinsam über 3.600 Hektar Wald bewirtschaften – viele davon in unseren Wahlkreisen. Trotz ihrer großen Bedeutung für die regionale Forstwirtschaft sollen sie bislang vom neuen Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS“ ausgeschlossen bleiben. Gemeinsam mit meinem Kollegen Michael Wäschenbach habe ich deshalb zwei Kleine Anfragen an die Landesregierung gerichtet. Die Antworten lassen auf eine positive Entwicklung hoffen. So heißt es unter anderem: „In der Vergangenheit sind Bemühungen einer Rechtsbereinigung am Widerstand der altrechtlichen Gemeinschaften gescheitert, letztmalig Anfang der 2000er Jahre. Da von Seiten einiger altrechtlicher Gemeinschaften der Wunsch nach Erlangung einer gesicherten Rechtspersönlichkeit aktuell kommuniziert wird, prüft die Landesregierung eine zeitnahe rechtliche Regelung.“ Wir werten dies als ein erfreuliches Signal: Die Landesregierung erkennt Handlungsbedarf und scheint offen für Lösungen. Wir stehen dabei selbstverständlich gerne unterstützend zur Seite, um für künftige Klarheit und Förderfähigkeit dieser wichtigen Akteure der Forstwirtschaft zu sorgen.
Das Stadtfest in Altenkirchen ist eröffnet!🎉🍻 Heute und morgen gibt es in der Innenstadt ein abwechslungsreiches Programm. Ich drücke die Daumen, dass das Wetter hält und wünsche allen viel Spaß in Altenkirchen☀️
1. Jubiläum in der Alten Kapelle in Birken-Honigsessen🎉😍 Allen einen schönen 1. Mai!
Bei diesem wunderbaren Ausblick arbeitet es sich besonders gut😎

Gremienmitgliedschaften
Ausschuss für Wissenschaft (ordl. Mitglied)
Der Ausschuss für Wissenschaft ist für die Politikbereiche zuständig, für die das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Verantwortung trägt. Er kontrolliert in diesen Bereichen die Arbeit des Ministeriums und berät Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich.
Wichtige Themen des Ausschusses sind unter anderem die Hochschulen, Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie Technologie.
Ausschuss für Bildung (stellv. Mitglied)
Der Ausschuss für Bildung ist zuständig für die parlamentarische Begleitung der Bildungspolitik des Landes. Schwerpunkte der Ausschussarbeit sind mit anderen Worten die Kindertagesstätten sowie das Schulsystem in Rheinland-Pfalz und alles, was damit zusammenhängt. Er kontrolliert insoweit das Ministerium für Bildung und berät federführend die Gesetzes- und Antragsinitiativen aus diesem Bereich.
Untersuchungsausschuss 18/1 "Flutkatastrophe" (stellv. Mitglied)
In seiner 7. Sitzung am 22. September 2021 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“ beschlossen. Es geht dabei um die Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz im Juli 2021. Der Untersuchungsausschuss (UA) besteht aus elf Abgeordneten aller Fraktionen und elf ständigen Ersatzmitgliedern. Er konstituiert sich am 1. Oktober 2021.
Sein Auftrag ergibt sich aus seinem Einsetzungsbeschluss (Drucksache 18/1068).
Ein Untersuchungsausschuss wird als „scharfes Schwert“ der Opposition bezeichnet, denn hier hat die Minderheit das Recht, z.B. die Vorlage von Akten zu verlangen oder Zeugen vorzuladen und zu vernehmen. Zeugen sind zum Erscheinen und, wenn sie keine Aussageverweigerungsgründe geltend machen können, auch zur Aussage verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die Landesverfassung (Artikel 91), das Untersuchungsausschussgesetz des Landes und ergänzend die Strafprozessordnung. Nach § 1 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Untersuchungsausschussgesetzes hat ein Untersuchungsausschuss die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklären im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.