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In der vergangenen Woche wurde ich zum Vizepräsidenten des Landesmusikrates Rheinland-Pfalz gewählt.🎶🎺🥁 Der Landesmusikrat hat die Aufgabe die Musik in Rheinland-Pfalz zu fördern. Er ist Dachverband für das Musikleben, für die Amateurmusik, ebenso wie für professionelle Musik, für Chöre und Orchester. Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe😊🥳
In den vergangenen beiden Wochen hatte ich Unterstützung von meiner Praktikantin Sophia Geimer aus Wissen. Sophia besucht aktuell die 8. Klasse der Westerwaldschule Gebhardshain und hat mich nicht nur im Büro unterstützt, sondern auch bei vielen Terminen begleitet.
Heute hatte ich Besuch in Mainz von der Lebenshilfe Altenkirchen. Nach einer Führung durch den Landtag hatten wir eine Diskussionsrunde mit vielen Fragen zu aktuellen Themen. Schön, dass ihr da wart 😊
Im Gespräch mit dem RCDS Koblenz und Studierenden von Universität und Hochschule. Danke für den wie immer sehr guten Austausch!
Gremienmitgliedschaften
Ausschuss für Wissenschaft (ordl. Mitglied)
Der Ausschuss für Wissenschaft ist für die Politikbereiche zuständig, für die das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Verantwortung trägt. Er kontrolliert in diesen Bereichen die Arbeit des Ministeriums und berät Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich.
Wichtige Themen des Ausschusses sind unter anderem die Hochschulen, Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie Technologie.
Ausschuss für Bildung (stellv. Mitglied)
Der Ausschuss für Bildung ist zuständig für die parlamentarische Begleitung der Bildungspolitik des Landes. Schwerpunkte der Ausschussarbeit sind mit anderen Worten die Kindertagesstätten sowie das Schulsystem in Rheinland-Pfalz und alles, was damit zusammenhängt. Er kontrolliert insoweit das Ministerium für Bildung und berät federführend die Gesetzes- und Antragsinitiativen aus diesem Bereich.
Untersuchungsausschuss 18/1 "Flutkatastrophe" (stellv. Mitglied)
In seiner 7. Sitzung am 22. September 2021 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“ beschlossen. Es geht dabei um die Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz im Juli 2021. Der Untersuchungsausschuss (UA) besteht aus elf Abgeordneten aller Fraktionen und elf ständigen Ersatzmitgliedern. Er konstituiert sich am 1. Oktober 2021.
Sein Auftrag ergibt sich aus seinem Einsetzungsbeschluss (Drucksache 18/1068).
Ein Untersuchungsausschuss wird als „scharfes Schwert“ der Opposition bezeichnet, denn hier hat die Minderheit das Recht, z.B. die Vorlage von Akten zu verlangen oder Zeugen vorzuladen und zu vernehmen. Zeugen sind zum Erscheinen und, wenn sie keine Aussageverweigerungsgründe geltend machen können, auch zur Aussage verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die Landesverfassung (Artikel 91), das Untersuchungsausschussgesetz des Landes und ergänzend die Strafprozessordnung. Nach § 1 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Untersuchungsausschussgesetzes hat ein Untersuchungsausschuss die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklären im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.