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Person

Dr. Matthias Reuber, MdL

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit 2021 darf ich den Wahlkreis II des Landkreises Altenkirchen als Abgeordneter in Mainz vertreten. In den vergangenen  Jahren habe ich während meiner Touren durch die verschiedenen Regionen in meinem Wahlkreis tolle Menschen kennengelernt und zahlreiche interessante Gespräche geführt. Der Norden von Rheinland-Pfalz hat sehr viel zu bieten. Eine Vielfalt von Ideen, ganz oft verknüpft mit einer großen Heimatverbundenheit. Der Global-Player ist da genauso gemeint wie die kultur- und traditionsbewussten Vereine.

Die Sorgen und Probleme der Zeit gehen an uns allen nicht spurlos vorbei. Die letzten Jahre waren nicht einfach. Egal ob im privaten oder geschäftlichen Bereich, die Herausforderungen sind groß.

Wir müssen alles daransetzen, dass im Landkreis Altenkirchen weiterhin die technischen und strukturellen Voraussetzungen geschaffen und verbessert werden, damit Menschen mit Ideen und Plänen in der Region bleiben und das Wohnen und Arbeiten in der Heimat attraktiv bleibt.

Ihr
Matthias Reuber

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Personenbild

1992 Geboren am 01.08.1992, wohnhaft in Birken-Honigsessen

2011 Abitur am Kopernikus-Gymnasium in Wissen

2011-2015 Studium der Mathematik mit Anwendungsfach Wirtschaftsmathematik an der Universität Siegen, Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung

2014 Nebenberuflich bei der Firma statmath als Data Scientist

2014 Wahl in den Ortsgemeinderat Birken-Honigsessen

2015 Seit 2015 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Siegen am Lehrstuhl für Stochastik und Quantitative Methoden der Wirtschaftswissenschaften

2019 Promotion über „Stochastische Modelle für Photovoltaik-Anlagen”

2020 Hochzeit mit meiner Frau Rebekka und Geburt unseres Sohnes Oskar

2022 Wahl zum Kreisvorsitzenden des CDU-Kreisverband Altenkirchen

2023 Geburt unseres Sohnes Jakob

2024 Vizepräsident des Landesmusikrates

           Vorsitzender Kreismusikverband Altenkirchen

           Mitglied im Kreistag Landkreis Altenkirchen

Gremienmitgliedschaften

Ausschuss für Wissenschaft (ordl. Mitglied)

Der Ausschuss für Wissenschaft ist für die Politikbereiche zuständig, für die das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Verantwortung trägt. Er kontrolliert in diesen Bereichen die Arbeit des Ministeriums und berät Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich.

Wichtige Themen des Ausschusses sind unter anderem die Hochschulen, Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie Technologie.

Ausschuss für Bildung (stellv. Mitglied)

Der Ausschuss für Bildung ist zuständig für die parlamentarische Begleitung der Bildungspolitik des Landes. Schwerpunkte der Ausschussarbeit sind mit anderen Worten die Kindertagesstätten sowie das Schulsystem in Rheinland-Pfalz und alles, was damit zusammenhängt. Er kontrolliert insoweit das Ministerium für Bildung und berät federführend die Gesetzes- und Antragsinitiativen aus diesem Bereich.

Untersuchungsausschuss 18/1 "Flutkatastrophe" (stellv. Mitglied)

In seiner 7. Sitzung am 22. September 2021 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“ beschlossen. Es geht dabei um die Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz im Juli 2021. Der Untersuchungsausschuss (UA) besteht aus elf Abgeordneten aller Fraktionen und elf ständigen Ersatzmitgliedern. Er konstituiert sich am 1. Oktober 2021.

Sein Auftrag ergibt sich aus seinem Einsetzungsbeschluss (Drucksache 18/1068).

Ein Untersuchungsausschuss wird als „scharfes Schwert“ der Opposition bezeichnet, denn hier hat die Minderheit das Recht, z.B. die Vorlage von Akten zu verlangen oder Zeugen vorzuladen und zu vernehmen. Zeugen sind zum Erscheinen und, wenn sie keine Aussageverweigerungsgründe geltend machen können, auch zur Aussage verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die Landesverfassung (Artikel 91), das Untersuchungsausschussgesetz des Landes und ergänzend die Strafprozessordnung. Nach § 1 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Untersuchungsausschussgesetzes hat ein Untersuchungsausschuss die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklären im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.

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