Wenn es für den eigenen Verein am letzten Spieltag der Bundesliga um nichts mehr geht, kann man ganz entspannt im Garten arbeiten😎
Person
Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Gremienmitgliedschaften
Ausschuss für Europa und Eine Welt (ordl. Mitglied)
Der Ausschuss für Europa und Eine Welt behandelt die europapolitischen Angelegenheiten, soweit die Interessen des Landes Rheinland-Pfalz berührt sind. Fachlich handelt es sich aus diesem Grunde um einen Querschnittsausschuss, so dass die im Ausschuss behandelten Themengebiete aus allen Bereichen der Landespolitik stammen, sofern und soweit sie einen grenzüberschreitenden Bezug haben.
In der Regel steht die Bevollmächtigte beim Bund und für Europa und Medien dem Ausschuss Rede und Antwort. Daneben nehmen bei Bedarf weitere Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung an den Sitzungen des Ausschusses teil.
Der Landtag pflegt darüber hinaus grenzüberschreitende Beziehungen zu Parlamenten und parlamentarischen Einrichtungen, insbesondere der benachbarten Länder und Regionen. Für diese Angelegenheiten hat der Landtag die Kommission für Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als ständigen Unterausschuss des Europaausschusses eingerichtet.
Ausschuss für Wissenschaft (ordl. Mitglied)
Der Ausschuss für Wissenschaft ist für die Politikbereiche zuständig, für die das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Verantwortung trägt. Er kontrolliert in diesen Bereichen die Arbeit des Ministeriums und berät Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich.
Wichtige Themen des Ausschusses sind unter anderem die Hochschulen, Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie Technologie.
Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität (stellv. Mitglied)
Der Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität ist für die Politikbereiche des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zuständig. Er kontrolliert die Arbeit des Ministeriums und berät die Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich.
Ausschuss für Umwelt und Forsten (stellv. Mitglied)
Der Ausschuss für Umwelt und Forsten ist für die Politikbereiche des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zuständig. Er kontrolliert die Arbeit des Ministeriums und berät die Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich. Zu den Themen des Ausschusses zählt besonders die Umweltpolitik des Landes. In diesem Zusammenhang befasst sich der Ausschuss etwa mit Fragen des Naturschutzes oder der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
Petitionsausschuss (stellv. Mitglied)
Gemäß Artikel 11 der Verfassung für Rheinland-Pfalz hat jedermann das Recht, sich mit Eingaben an die Volksvertretung zu wenden.
Enthält die Eingabe ein Abhilfeverlangen in Bezug auf die Landesregierung oder eine Verwaltung, die der Kontrolle durch den Landtag Rheinland-Pfalz unterliegt, oder ist sie auf die Änderung von Gesetzen und Verordnungen gerichtet (Legislativeingabe), so handelt es sich um eine Petition, über die im Sinne des Artikels 90 a der Landesverfassung der Petitionsausschuss entscheidet.
Legislativeingaben werden direkt dem Petitionsausschuss zugeleitet.
Alle übrigen Eingaben bearbeitet zunächst die Bürgerbeauftragte, welche den Petitionsausschuss unterstützt und im Rahmen des parlamentarischen Kontrollrechts des Landtags die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den Behörden stärken soll. So versucht sie, im Sinne der Beteiligten einvernehmliche Lösungen zu finden, bevor die Eingabe zur abschließenden Entscheidung dem Petitionsausschuss vorgelegt wird.
Öffentliche Petitionen werden auf Wunsch der Petentin bzw. des Petenten auf der Homepage der Bürgerbeauftragten veröffentlicht und können von jedem eingesehen werden. Voraussetzung für eine Internetveröffentlichung ist ein Anliegen von allgemeinem Interesse, das sich für eine sachliche öffentliche Diskussion eignen muss. Andere Personen können innerhalb von sechs Wochen die Petition mit unterzeichnen und/oder in einem Onlineforum diskutieren.
Wenden sich mindestens 30 Petentinnen und Petenten mit demselben Anliegen an den Landtag, so liegt eine Sammel- oder Massenpetition (§ 104 GOLT) vor, je nachdem, ob eine bestimmte Person oder Personengemeinschaft als Urheber erkennbar ist oder nicht. Im Fall einer Massenpetition werden Eingangsbestätigung und Beschluss des Petitionsausschuss in der Regel auf der Internetseite des Landtags bekannt gemacht.
Als ständigen Unterausschuss bildet der Petitionsausschuss die Strafvollzugskommission.