Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage zur Erneuten Insolvenz der DRK-Trägergesellschaft. Zu den Fragen 1 und 2: Am 8. Okt. 2024 haben Vertreter der gemeinnützigen DRK Krankenhausgesellschaft RLP mbH als auch Herr Minister Hoch an der Sitzung des Kreistags AK teilgenommen, in der die Versorgung im Landkreis AK nach dem Ende der Insolvenz in Eigenverwaltung der DRK-Gesellschaft diskutiert wurde. Am 29. Okt. 2024 hat ein Treffen von Herrn Minister Hoch mit Vertretern der DRK-Gesellschaft stattgefunden, in dem über die schwierigen Verhandlungen mit der Zusatzversorgungskasse und über die im Hinblick auf das Jahresende kritischen Zeitabläufe informiert wurde. In diesem Kontext wurde auch erörtert, dass eine Insolvenz die Folge wäre, wenn keine Verständigung mit der Zusatzversorgungs-kasse gefunden wird. Die Verhandlungen mit der Zusatzversorgungskasse liefen aber weiterhin mit einer realistischen Erfolgschance. Herr Minister Hoch wurde am 4. Dez 2024 informiert, dass die DRK-Gesellschaft auf die betroffenen Landkreise zugehe, um über die dann zugespitzte Lage bzw. das Scheitern der Verhandlungen mit der Zusatzkasse zu sprechen. Am 5. Dezember 2024 wurde von der DRK-Gesellschaft ein Entwurf für eine Pressemitteilung übersandt, die die Insolvenzantragstellung bekannt geben sollte. Im Vorfeld der o.g. Termine gab es Kontakte zur Terminvereinbarung und -vorklärung. Insbesondere gab es Ende September mehrere Kontakte zur Aufklärung der seinerzeit aufkommenden Gerüchte über eine beabsichtigte Schließung der Pädiatrie im Kranken-haus Kirchen. Zu Frage 3: Da die Bundesagentur für Arbeit auch in diesem Insolvenzverfahren das Insolvenzgeld zahlen wird, geht der Betrieb an allen Standorten für die Dauer der Zahlung des Insolvenzgeldes weiter. Das Insolvenzgeld wird für drei Monate gezahlt. Während dieser Zeit wird der Insolvenzverwalter die Voraussetzungen für eine Fortführung des Betriebs der Standorte prüfen und Lösungen suchen. Insoweit gibt es keine Unterschiede bezüglich einzelner Standorte. Bezogen auf den Standort Neuwied wurde bereits mitgeteilt, dass der Insolvenzverwalter konstruktive Gespräche mit dem Träger des Marienhaus Klinikums St. Elisabeth Neuwied aufgenommen habe, um eine Fortführung zu sichern. Hinsichtlich der Fortführung der Krankenhäuser in Kirchen, in Hachenburg und auch der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Altenkirchen hat das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit gegenüber dem Insolvenzverwalter zum Ausdruck gebracht, dass die Häuser für die Versorgung im Westerwald benötigt werden. Insbesondere die Geburtshilfe und die Pädiatrie in Kirchen, aber auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Altenkirchen müssen aufrechterhalten werden. Zu Frage 4: Nach wie vor erscheint es für die künftige Versorgung des Westerwaldes sinnvoll, an einem zentralen Ort im Westerwald einen größeren Neubau anzusiedeln. Inwieweit der bisherige Träger nach Beendigung des Insolvenzverfahrens die Fortführung des Neu-bauprojektes beabsichtigt oder dazu wirtschaftlich in der Lage ist, kann derzeit noch nicht abschließend bewertet werden. Zu Frage 5: Selbstverständlich wurde bei Gesprächen mit anderen Trägern die Versorgungssituation im Westerwald auch thematisiert. Da aber nur der bisherige Träger bzw. jetzt der Insolvenzverwalter Verhandlungen mit anderen Trägern über mögliche Kooperationen oder Übernahmen sprechen kann, ging es dabei nie um konkrete Veränderungen in der Trägerschaft eines der von der Insolvenz betroffenen Häuser. Zu den Fragen 6 und 7: Es gibt insbesondere zur Versorgungslage im Westerwald eine sehr klare Einschätzung der Versorgungssituation. Wie oben zu Frage 3 ausgeführt hat das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit gegenüber dem Landkreis Altenkirchen deutlich gemacht, wie wichtig die Sicherstellung der Versorgung ist und welche Verpflichtungen sich auch für diese Kommunen daraus ergeben kann. Im Landkreis Neuwied stellt sich die Situation dergestalt dar, dass in der Stadt Neuwied neben dem DRK-Krankenhaus in unmittelbarer Nachbarschaft zu Koblenz ein weiteres Krankenhaus existiert. Hier wurden bereits Gespräche mit einem anderen Träger aufgenommen.
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In der letzten Plenarsitzung des Jahres haben wir über den Haushalt der Jahre 2025 und 2026 beraten. Ich habe in meiner Rede dargestellt was Rheinland-Pfalz im Bereich der Hochschulen jetzt braucht. Der Sanierungsstau an den Hochschulen ist für jeden sichtbar, daher brauchen wir einen Sanierungsfahrplan, der dann auch verlässlich und zügig abgearbeitet wird. Außerdem brauchen wir einen Abbau von unnötiger Bürokratie, welche aktuell die Forschung in unserem Land bremst. Auch sollten wir über die Einführung eines Orientierungssemesters nachdenken, um die Studienorientierung zu verbessern. Leider wurden alle unsere Vorschläge abgelehnt. Wir werden dennoch weiterhin für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Wissenschaft in Rheinland-Pfalz arbeiten. Viele Statistiken zeigen, dass dies dringend notwendig ist. Bildnachweis: ©Landtag RLP/S. Dinges
Ich freue mich, dass die Lichterfahrten in diesem Jahr doch stattfinden konnten - angemeldet als Demonstration. Ursprünglich wurden diese nach Bedenken des LBM zunächst abgesagt. Anbei noch die Antworten der Landesregierung zu unserer Kleinen Anfrage: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Matthias Reuber und Michael Wäschenbach (beide CDU) betreffend Absage von Lichterfahrten in der Vorweihnachtszeit- Kleine Anfrage Drs. 18/10925 Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, die vorbezeichnete Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Insgesamt haben im vergangenen Jahr in der Vorweihnachtszeit 32 angemeldete Lichterfahrten in Rheinland-Pfalz stattgefunden. Diese Veranstaltungen erhielten von den örtlich zuständigen Behörden entweder Veranstaltungserlaubnisse nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder die Versammlung wurde bei Vorliegen eines versammlungsrechtlichen Hintergrundes nach Versammlungsrecht eingestuft und durchgeführt. Zu Frage 2: Aus polizeilicher Sicht wurden im vergangenem Jahr keine besonderen Vorkommnisse bei sogenannten Lichterfahrten bekannt. Zu Frage 3: Die geltende Rechtslage hat sich im vergangenem Jahr nicht geändert. Zu Frage 4: Landwirtinnen und Landwirte begannen ihre Traktoren mit Lichterketten zu schmücken, um in Zeiten der Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie ein Zeichen der Hoffnung zu setzen. Die Landesregierung sieht die Möglichkeit, bei einer Verstetigung der vorweihnachtlichen Lichterfahrten über Jahre, dass sich eine neue Tradition entwickeln könnte. Zu Frage 5: Veranstaltungen wie die "Lichterfahrten" bedürfen zu deren Durchführung, sofern sie nicht dem Versammlungsrecht unterliegen, einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO. Die Entscheidung über die Erteilung einer solchen Erlaubnis liegt in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden der betroffenen Kommunen bzw. Kreise. Zu Frage 6: Die Landesregierung erarbeitet derzeit ein Rundschreiben über die straßen verkehrsrechtliche Zulässigkeit solcher Veranstaltungen als Hilfestellung für die Straßenverkehrsbehörden der Kommunen bzw. Kreise in Rheinland-Pfalz.
Letzte Kreistagssitzung des Jahres mit Haushaltsberatungen. Berno Neuhoff hat in seiner Rede für die CDU-Fraktion klar gemacht, dass es kein "Weiter so" geben kann. Einer Erhöhung der Kreisumlage werden wir heute letztmalig zustimmen. Gemeinsam mit den Fraktionen von FWG und FDP haben wir einen Antrag eingereicht, der im kommenden Jahr beraten wird. Darin geben wir ganz konkrete Vorschläge in den Bereichen Personal, ÖPNV, Jugend und Soziales mit denen wir zukünftig Kosten begrenzen wollen. Nur so können wir eine weitere Erhöhung der Kreisumlage vermeiden und sicherstellen, dass unsere Ortsgemeinden weiterhin Luft zum Atmen haben
In der kommenden Woche beschließen wir in Mainz den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026. Als CDU-Landtagsfraktion haben wir einen Antrag für einen „Lebende Krankenhäuser-Fonds“ zur Rettung bedrohter Häuser in Höhe von je 150 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026 in den Landeshaushalt eingebracht. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung endlich das Heft des Handelns in die Hand nimmt und aktiv in eine konkrete Planung und Gestaltung der Krankenhauslandschaft einsteigt. Denn genau das ist eine Kernaufgabe des Landes und dieser ist es in der Vergangenheit nur unzureichend nachgekommen. Zur Finanzierung unseres Vorschlages: Seit Jahren steigen die Haushaltsausgabereste im Landeshaushalt stetig an. Waren es im Jahr 2018 noch rund 1,9 Milliarden Euro, stieg der Betrag im vergangenen Jahr auf rund 4,2 Milliarden Euro an. Dies ist ein Zeichen falscher Prioritätensetzung und zeigt auch, dass die Landesregierung weit hinter ihren eigenen Planungen zurückbleibt. Allein im zuständigen Gesundheitsministerium wurden rund 425 Millionen Euro Haushaltsausgabereste in das Jahr 2024 übertragen. Das Geld ist also vorhanden. Wir hoffen daher auf Zustimmung zu unserem Vorschlag. Die Sicherstellung der stationären Gesundheitsversorgung gerade im ländlichen Raum muss endlich zur Priorität der Landesregierung in Mainz werden.
Konzert des MGV "Sangeslust" Birken-Honigsessen mit den Turmbläsern der Bergkapelle "Vereinigung". Es hat Spaß gemacht vor vollem Haus zu spielen 🎺
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth, Jenny Groß, Dr. Matthias Reuber und Michael Wäschenbach (alle CDU) Erneute Insolvenz der DRK-Trägergesellschaft mit den Häusern in Kirchen, Altenkirchen, Hachenburg, Alzey und Neuwied Laut einer Berichterstattung in der Siegener Zeitung muss die DRK-Trägergesellschaft mit den Häusern in Kirchen, Altenkirchen, Hachenburg, Alzey und Neuwied in eine weitere Insolvenz. Der Gesundheitsminister Clemens Hoch bestätigte dies im Artikel mit den Worten: „Nach der Insolvenz in Eigenregie geht die DRK-Krankenhausgesellschaft nun erneut insolvent“. Kurz vor Weihnachten erschüttert diese Meldung die gesamte Region. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Gespräche zwischen der Landesregierung und der DRK-Trägergesellschaft über die wirtschaftliche Situation des Trägers haben in den letzten 3 Monaten stattgefunden? (bitte konkrete Angabe des Datums und der Art des Gespräches) 2. Wann hat die Landesregierung die ersten Informationen über ein mögliches erneutes Insolvenzverfahren der DRK-Trägergesellschaft erhalten? 3. Welche konkreten Auswirkungen hat das erneute Insolvenzverfahren auf die genannten Krankenhausstandorte? (bitte für jeden Standort einzeln beantworten) 4. Welche konkreten Auswirkungen hat das erneute Insolvenzverfahren auf die geplante Errichtung eines großes Westerwaldklinikums? 5. Hat die Landesregierung in den vergangenen Monaten Gespräche mit anderen Trägern über die Zukunft der genannten Krankenhäuser geführt? 6. Wie hat sich die Landesregierung in den vergangenen Monaten auf ein mögliches erneutes Insolvenzverfahren der DRK-Trägergesellschaft vorbereitet? 7. Welche Auswirkungen auf die gesundheitliche Versorgung im nördlichen Rheinland-Pfalz erwartet die Landesregierung durch das Insolvenzverfahren der DRK-Trägergesellschaft? (bitte für jeden betroffenen Landkreis einzeln beantworten)
Besuch aus der Heimat😊 Mein Kollege Michael Wäschenbach und ich hatten heute beide eine Besuchergruppe nach Mainz eingeladen. Nach einer Diskussionsrunde über die Gesundheitspolitik im Kreis Altenkirchen, die kommunalen Finanzen und die Arbeit eines Abgeordneten stand für die Gruppe noch ein Besuch des Weihnachtsmarktes auf dem Programm.
Heute war ich unterwegs in Saarbrücken um mich mit meinem saarländischen Kollegen Jonas Reiter zu treffen. Nach einem Rundgang durch den Landtag und einem Gespräch über die Wissenschaftspolitik in Rheinland-Pfalz und dem Saarland waren wir noch an der Universität des Saarlandes zur Feierstunde anlässlich des 30 jährigen Bestehens der Kooperationsstelle Wissenschaft und Arbeitswelt.
Gremienmitgliedschaften
Ausschuss für Wissenschaft (ordl. Mitglied)
Der Ausschuss für Wissenschaft ist für die Politikbereiche zuständig, für die das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Verantwortung trägt. Er kontrolliert in diesen Bereichen die Arbeit des Ministeriums und berät Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich.
Wichtige Themen des Ausschusses sind unter anderem die Hochschulen, Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie Technologie.
Ausschuss für Bildung (stellv. Mitglied)
Der Ausschuss für Bildung ist zuständig für die parlamentarische Begleitung der Bildungspolitik des Landes. Schwerpunkte der Ausschussarbeit sind mit anderen Worten die Kindertagesstätten sowie das Schulsystem in Rheinland-Pfalz und alles, was damit zusammenhängt. Er kontrolliert insoweit das Ministerium für Bildung und berät federführend die Gesetzes- und Antragsinitiativen aus diesem Bereich.
Untersuchungsausschuss 18/1 "Flutkatastrophe" (stellv. Mitglied)
In seiner 7. Sitzung am 22. September 2021 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“ beschlossen. Es geht dabei um die Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz im Juli 2021. Der Untersuchungsausschuss (UA) besteht aus elf Abgeordneten aller Fraktionen und elf ständigen Ersatzmitgliedern. Er konstituiert sich am 1. Oktober 2021.
Sein Auftrag ergibt sich aus seinem Einsetzungsbeschluss (Drucksache 18/1068).
Ein Untersuchungsausschuss wird als „scharfes Schwert“ der Opposition bezeichnet, denn hier hat die Minderheit das Recht, z.B. die Vorlage von Akten zu verlangen oder Zeugen vorzuladen und zu vernehmen. Zeugen sind zum Erscheinen und, wenn sie keine Aussageverweigerungsgründe geltend machen können, auch zur Aussage verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die Landesverfassung (Artikel 91), das Untersuchungsausschussgesetz des Landes und ergänzend die Strafprozessordnung. Nach § 1 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Untersuchungsausschussgesetzes hat ein Untersuchungsausschuss die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklären im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.