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Gremienmitgliedschaften
Ausschuss für Wissenschaft (ordl. Mitglied)
Der Ausschuss für Wissenschaft ist für die Politikbereiche zuständig, für die das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Verantwortung trägt. Er kontrolliert in diesen Bereichen die Arbeit des Ministeriums und berät Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich.
Wichtige Themen des Ausschusses sind unter anderem die Hochschulen, Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie Technologie.
Ausschuss für Bildung (stellv. Mitglied)
Der Ausschuss für Bildung ist zuständig für die parlamentarische Begleitung der Bildungspolitik des Landes. Schwerpunkte der Ausschussarbeit sind mit anderen Worten die Kindertagesstätten sowie das Schulsystem in Rheinland-Pfalz und alles, was damit zusammenhängt. Er kontrolliert insoweit das Ministerium für Bildung und berät federführend die Gesetzes- und Antragsinitiativen aus diesem Bereich.
Untersuchungsausschuss 18/1 "Flutkatastrophe" (stellv. Mitglied)
In seiner 7. Sitzung am 22. September 2021 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“ beschlossen. Es geht dabei um die Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz im Juli 2021. Der Untersuchungsausschuss (UA) besteht aus elf Abgeordneten aller Fraktionen und elf ständigen Ersatzmitgliedern. Er konstituiert sich am 1. Oktober 2021.
Sein Auftrag ergibt sich aus seinem Einsetzungsbeschluss (Drucksache 18/1068).
Ein Untersuchungsausschuss wird als „scharfes Schwert“ der Opposition bezeichnet, denn hier hat die Minderheit das Recht, z.B. die Vorlage von Akten zu verlangen oder Zeugen vorzuladen und zu vernehmen. Zeugen sind zum Erscheinen und, wenn sie keine Aussageverweigerungsgründe geltend machen können, auch zur Aussage verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die Landesverfassung (Artikel 91), das Untersuchungsausschussgesetz des Landes und ergänzend die Strafprozessordnung. Nach § 1 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Untersuchungsausschussgesetzes hat ein Untersuchungsausschuss die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklären im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.
Ausschuss für Umwelt und Forsten (stellv. Mitglied)
Der Ausschuss kontrolliert die Arbeit des Ministeriums und berät die Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich. Zu den Themen des Ausschusses zählt besonders die Umweltpolitik des Landes. In diesem Zusammenhang befasst sich der Ausschuss etwa mit Fragen des Naturschutzes oder der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität (stellv. Mitglied)
Der Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität ist für die Politikbereiche des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zuständig. Er kontrolliert die Arbeit des Ministeriums und berät die Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich.
Petitionsausschuss (stellv. Mitglied)
Enthält die Eingabe ein Abhilfeverlangen in Bezug auf die Landesregierung oder eine Verwaltung, die der Kontrolle durch den Landtag Rheinland-Pfalz unterliegt, oder ist sie auf die Änderung von Gesetzen und Verordnungen gerichtet (Legislativeingabe), so handelt es sich um eine Petition, über die im Sinne des Artikels 90 a der Landesverfassung der Petitionsausschuss entscheidet.
Legislativeingaben werden direkt dem Petitionsausschuss zugeleitet.
Alle übrigen Eingaben bearbeitet zunächst die Bürgerbeauftragte, welche den Petitionsausschuss unterstützt und im Rahmen des parlamentarischen Kontrollrechts des Landtags die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den Behörden stärken soll. So versucht sie, im Sinne der Beteiligten einvernehmliche Lösungen zu finden, bevor die Eingabe zur abschließenden Entscheidung dem Petitionsausschuss vorgelegt wird.
Öffentliche Petitionen werden auf Wunsch der Petentin bzw. des Petenten auf der Homepage der Bürgerbeauftragten veröffentlicht und können von jedem eingesehen werden. Voraussetzung für eine Internetveröffentlichung ist ein Anliegen von allgemeinem Interesse, das sich für eine sachliche öffentliche Diskussion eignen muss. Andere Personen können innerhalb von sechs Wochen die Petition mit unterzeichnen und/oder in einem Onlineforum diskutieren.
Wenden sich mindestens 30 Petentinnen und Petenten mit demselben Anliegen an den Landtag, so liegt eine Sammel- oder Massenpetition (§ 104 GOLT) vor, je nachdem, ob eine bestimmte Person oder Personengemeinschaft als Urheber erkennbar ist oder nicht. Im Fall einer Massenpetition werden Eingangsbestätigung und Beschluss des Petitionsausschuss in der Regel über Bekanntmachungen des Petitionsausschusses veröffentlicht.
Als ständigen Unterausschuss bildet der Petitionsausschuss die Strafvollzugskommission.
Ausschuss für Kultur (stellv. Mitglied)
Der Ausschuss für Kultur ist für die Politikbereiche des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration zuständig. Er kontrolliert die Arbeit des Ministeriums und berät die Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich.