Bei diesem wunderbaren Ausblick arbeitet es sich besonders gut😎
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📢 Ich kandidiere erneut! Mit voller Überzeugung bewerbe ich mich erneut als CDU-Direktkandidat im Wahlkreis 2. Seit 2021 setze ich mich mit Leidenschaft für unsere Region ein – vor allem für Bildung, Gesundheit, Infrastruktur und die Anliegen der jungen Generation. 💪 Am 13. Juni findet meine Nominierung in Weyerbusch statt. Ich freue mich auf den weiteren gemeinsamen Weg! 🙌 #cdu #cdurlp #landtag #rheinlandpfalz #direktkandidat #wahlkreis2 #reuber26
Wir wünschen allen ein schönes und gesegnetes Osterfest!😊
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Matthias Reuber und Michael Wäschenbach (beide CDU) Gebäudezustand und Sanierung der (ehemaligen) Krankenhausstandorte im nördlichen Rheinland-Pfalz In den vergangenen Jahren sind Fördergelder in die aktuellen und ehemaligen Krankenhausstandorte im nördlichen Rheinland-Pfalz (Altenkirchen, Kirchen und Hachenburg) geflossen. Auch in Zukunft werden sicherlich weitere Fördergelder für die Sanierung der Standorte und für weitere Investitionen in Anspruch genommen. Zuletzt war in der Presse zu lesen, dass das Land Fördergelder für eine Generalsanierung des Standortes in Hachenburg zugesagt habe. Im Artikel des AK-Kuriers vom 10.04.2025 („Klinik-Zukunft: Zwei Ex-DRK-Hospitäler jeweils auf dem Weg unter eine neue Haube“) wird der kaufmännische Direktor Jürgen Ecker, wie folgt zitiert: „Die Kreisverwaltung Montabaur sowie das Gesundheitsministerium in Mainz haben ihre Zustimmung zu finanziellen Fördermaßnahmen (Kreisverwaltung = Anschubfinanzierung; Ministerium = Förderung Generalsanierung) bestätigt. Diese wurden dem Insolvenzverwalter vorgelegt, so dass die Vertragsentwürfe für eine Übernahme an das ev. Krankenhaus Dierdorf/Selters versendet wurden. Hier bedarf es nun einer detaillierten Abarbeitung der Vertragsbestandteile.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Gebäudezustand der Krankenhausstandorte in Altenkirchen, Kirchen und Hachenburg? (bitte für jeden Standort einzeln angeben) 2. Wann hat zuletzt ein Vertreter des Ministeriums den Gebäudezustand der einzelnen Standorte begutachtet? (bitte für jeden Standort einzeln angeben) 3. Wie hoch wäre aus Sicht der Landesregierung jeweils der Kostenaufwand einer Generalsanierung der genannten drei Standorte (bitte für jeden Standort getrennt auflisten) 4. Welche Maßnahmen müssten bei einer möglichen Generalsanierung des Standortes in Hachenburg vorgenommen werden? 5. Welche Auswirkungen hätte eine mögliche Generalsanierung des Standortes Hachenburg auf den von der Landesregierung bis zuletzt favorisierten Neubau eines großen, zentral gelegenen Westerwaldklinikums im nördlichen Rheinland-Pfalz?
Vor zwei Jahren hatten wir uns schon einmal intensiver mit der Thematik der Waldinteressenten beschäftigt. Eigentlich hatten wir gehofft, dass die Probleme bei der Beantragung von Fördergeldern endgültig gelöst seien. Leider gibt es bei einem neuen Förderprogramm wieder Probleme. Aus diesem Grund haben wir folgende Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt: Ausschluss aus dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS“ für Waldinteressenten Waldinteressentenschaften stehen weiterhin vor großen Problemen, die sich bei der Beantragung von Fördergeldern aus dem Programm "Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS" ergeben. Die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) stellt sich auf den Standpunkt, die Waldinteressentenschaften in Rheinland-Pfalz seien nicht rechtsfähig und folglich nicht antragsberechtigt. Die fehlende Rechtsfähigkeit der Gemeinschaftswälder in Rheinland-Pfalz ist seit 1951 bekannt und entgegen den Regelungen in Hessen (vgl. §20 Landeswaldgesetz) und Thüringen wurde seither im Ergebnis in Rheinland-Pfalz zu wenig unternommen, um diesen Zustand zu ändern. Bereits 2023 haben wir uns als regionale Abgeordnete über die Landesregierung für die heimischen Waldbesitzer starkgemacht und mit dem Umweltministerium Gespräche geführt, nach denen zu erwarten war, dass eine nachhaltige Lösung getroffen würde. Dies ist offenbar nicht der Fall. In den aktuellen Förderrichtlinien heißt es unter Punkt 3.2.6: „Zuwendungen werden nicht gewährt an Vereinigungen, insbesondere altrechtliche Vereinigungen, die keine durch das Bundesland ihres Sitzes geprüfte und bestätigte Satzung und Vertretungsregelung haben, wobei nur die durch das Sitzbundesland bestätigte Rechtsfähigkeit nicht hinreichend ist.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Sichtweise des FNR bezüglich der Beantragung der Fördergelder aus dem Programm "Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS"? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Sichtweise des FNR bezüglich der Rechtsfähigkeit der Waldinteressentenschaften? 3. War der Landesregierung der Ausschluss der Waldinteressentenschaften aus dem Förderprogramm bekannt? 4. Steht die Landesregierung mit dem NFR in Kontakt, um die Probleme der Waldinteressentenschaften bezüglich der Beantragung der Fördergelder zu lösen? 5. Plant die Landesregierung das Landeswaldgesetz ähnlich wie die Bundesländer Hessen und Thüringen zu ändern, um die bestehende Unsicherheit rund um die Waldinteressentenschaften zu lösen? 6. Wie möchte sich die Landesregierung in Zukunft für die Waldinteressentenschaften, gerade im von Klimawandel und Borkenkäferbefall sehr stark betroffenen nördlichen Westerwald, einsetzen?
🎶🌷 Das war ein wunderbarer Abend beim Frühjahrskonzert der Stadt- und Feuerwehrkapelle Wissen im Kulturwerk. Die 60 Musikerinnen und Musiker begeisterten das Publikum mit einem tollen Programm. Eröffnet wurde das Konzert traditionell durch das Jugend- und das Kidsorchester. Um den Nachwuchs muss sich das Orchester bei dieser hervorragenden Jugendarbeit keine Sorgen machen😊
"Mit Musik um die Welt" 🌍🎶 Das Blasorchester Mehrbachtal hatte ein abwechslungsreiches Programm für seine Gäste in der Wiedhalle in Neitersen vorbereitet. Ein Highlight des Konzertes war für mich das Solo für Flügelhorn und Posaune "Brass in Concert". Als Vorsitzender des Kreismusikverbandes Altenkirchen durfte ich im ersten Teil des Konzertes zwei Musiker für 20 bzw. 50 Jahre aktives Musizieren ehren. Ohne engagierte Musikerinnen und Musiker wäre ein Vereinsleben und ein solcher Konzertabend nicht möglich. Vielen Dank an alle, die sich ehrenamtlich engagieren!😊
Mein Statement zu den aktuellen Berichten rund um die Zukunft der ehemaligen DRK-Kliniken und den Aussagen des Gesundheitsministers Clemens Hoch: „Ich bin sehr verwundert über die Aussagen von Clemens Hoch zu einer möglichen Rekommunalisierung der Krankenhäuser im Kreis Altenkirchen. Der Minister verdreht seine damaligen Aussagen im Kreistag. Ausdrücklich hat er bei seiner Teilnahme an der Kreistagssitzung im Oktober gesagt, dass er es keiner Kommune empfehlen könne die Trägerschaft zu übernehmen. Nun suggeriert er, dass der Kreis Altenkirchen die Möglichkeit gehabt hätte als Träger eine Entscheidung für das Krankenhaus in Altenkirchen zu treffen. Auch dies ist so nicht zutreffend, da das Land festlegt, welche Standorte versorgungsrelevant sind. Gerade im laufenden Insolvenzverfahren hätte das Land alle Möglichkeiten sich für die damalige favorisierte Lösung des Ministers mit einer Stärkung des Standortes in Altenkirchen starkzumachen. Stattdessen scheint es eine Zusage für die Förderung einer Generalsanierung in Hachenburg zu geben, ohne dass bislang klar ist wie zukünftig die Zuteilung der Leistungsgruppen auf die Standorte aussehen soll. Diese Entscheidung kann nicht von Kreistagen getroffen werden, sondern liegt einzig und allein in der Zuständigkeit des Landes. Wenn nun hohe Beträge für eine Generalsanierung des Standortes Hachenburg von Seiten des Landes zugesichert wurden, erwarte ich, dass auch eine deutliche Aussage für Investitionen in die stationäre Gesundheitsversorgung im Kreis Altenkirchen folgt.“
✅ Der Koalitionsvertrag steht! Wende in der Wirtschafts- und Migrationspolitik! Ich freue mich sehr über den erfolgreichen Abschluss der Koalitionsverhandlungen. Dieser ist die Grundlage für den von uns versprochenen Politikwechsel und eine starke, handlungsfähige Regierung, die unser Land jetzt braucht. Fast alle Punkte (14 von 15!) unseres CDU-Sofortprogramms finden sich im Koalitionsvertrag wieder – ein starkes Signal für Wohlstand, Sicherheit und Verlässlichkeit. Wir halten unsere Versprechen. Jetzt heißt es: Anpacken für Deutschland! 🇩🇪💪 #Koalitionsvertrag #Politikwechsel #CDU #ZukunftGestalten
Hier die Antwort der Ministerin Daniela Schmitt (FDP) auf meine Kleine Anfrage zu den Ortsumgehungen an der B 8. Leider sind die Antworten nicht wirklich zufriedenstellend und lassen einige Fragen unbeantwortet. Das Vorgehen der Landesregierung ist für mich, gerade bei den guten Alternativmöglichkeiten und den klaren Positionierungen der Kommunalpolitik, nicht nachvollziehbar Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Matthias Reuber (CDU) betreffend Ortsumgehungen an der B 8 – Dreispuriger Ausbau der gesamten Trasse - Kleine Anfrage Drs. 18/11621 - Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, die vorbezeichnete Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) der Ortsumgehungen (OU) Kircheib und Hasselbach-Weyerbusch werden derzeit bearbeitet. Mit den Fertigstellungen wird bis Ende 2025 / Anfang 2026 gerechnet. Die UVS für die Ortsumgehung Helmenzen steht am Anfang der Bearbeitung. Ziel ist die Fertigstellung im Jahr 2026. Im nachfolgenden Planungsschritt muss für alle drei Maßnahmen ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Zu den Fragen 2 bis 5: Der Ablauf einer Straßenplanung für eine klassifizierte Straße ist formell geregelt und grundsätzlich für jede Maßnahme gleich. Die erforderlichen Planungsschritte richten sich nach den gesetzlichen Normen und den geltenden Regelwerken. In der Straßenplanung wird unterschieden in Bedarfsplanung (Planungsrechtfertigung), Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung. Die Planungsschritte kommen in dieser Reihenfolge zur Anwendung. Der Zeitaufwand ist jedoch in den Projekten unterschiedlich hoch und richtet sich im Einzelfall nach dem Projektumfang, den jeweiligen Planungszielen und dadurch ausgelösten Betroffenheiten. Die Vorgabe für die Baurechtsbeschaffung, in der Regel mittels eines Planfeststellungsverfahrens, ist, alle berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen, ohne dass es noch weiterer öffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden und Privatpersonen bedarf. Im Vorfeld sind nicht alle konkreten Betroffenheiten vollumfänglich erkennbar und können erst mit fortschreitender Planungstiefe eingearbeitet werden. Letztlich ist auch nicht einzuschätzen ob der Klageweg von berechtigten Prozessbeteiligten beschritten wird. Vor diesem Hintergrund sind derzeit keine belastbaren Aussagen zu einem Zeithorizont und zum finanziellen Gesamtaufwand möglich. Zu den Fragen 6 und 7: Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz [FStrAbG]) stellt der Bund den Bedarf für neue und auszubauende Strecken fest. Er ist die gesetzliche Grundlage für den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen durch die rheinland-pfälzische Straßenbauverwaltung im Rahmen der Auftragsverwaltung. Die hier angesprochenen Projekte sind im aktuellen Bedarfsplan in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf (VB)“ enthalten. Der Vordringliche Bedarf bedeutet einen uneingeschränkten Planungsauftrag dieser Bundesstraßen für die rheinland-pfälzische Straßenbauverwaltung. Das heißt, für diese Projekte liegt das Planungsrecht vor und Linienplanung, Raumordnungsverfahren, Linienbestimmung /-festlegung, Entwurfsplanung, Planfeststellung und Bauvorbereitung können eingeleitet bzw. weitergeführt werden. Vor dem Hintergrund dieses gesetzlichen Auftrages ist der Ersatz der Ortsumgehungen durch einen dreistreifigen Streckenausbau keine Option für die Bundesstraßenplanung.
Nach unserer Veranstaltung im Kulturwerk am 19.03. zum Thema Kindertagesstätten habe ich eine erste Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Matthias Reuber (CDU) Bürokratie in Kindertagesstätten Das webbasierte Administrations- und Monitoringsystem KiDz wurde begleitend zum KiTaG vom Land eingeführt. Es soll nach Angabe des Landes Datenerhebungen vereinfachen und die Transparenz in der rheinland-pfälzischen Kindertagesbetreuung fördern. Von Kita-Trägern und Kita-Leitungen hört man häufig, dass es sich bei der Bedienung des Systems um einen großen bürokratischen Aufwand ohne erkennbaren Mehrwert handelt, bei dem viele Daten doppelt erhoben werden. Auch in anderen Bereichen werden Doppelstrukturen kritisiert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Daten werden durch das webbasierte Administrations- und Monitoringsystem KiDz erhoben? 2. In welcher Regelmäßigkeit werden die Daten zur Abrechnung erhoben? 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung den wöchentlichen Aufwand zur Datenerhebung für Kita-Träger ein? 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung den wöchentlichen Aufwand zur Datenerhebung für Kita-Leitungen ein? 5. Wie viele Kosten könnten aus Sicht der Landesregierung durch einen Zeitgewinn bei den Kita-Trägern und Kita-Leitungen eingespart werden, wenn auf die Datenerfassung durch KiDz verzichtet werden würde und man stattdessen zu einer pauschalen Förderung übergehen würde? 6. Gibt es Überlegungen, die unterschiedlichen Datenplattformen (Statistisches Landesamt, KiDz und andere) im Zuge der Digitalisierung zusammenzufassen? 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Option die Aufgaben des Landesamtes und die der Kreisverwaltung zusammenführen und damit eine Verwaltungseben einzusparen?

Gremienmitgliedschaften
Ausschuss für Wissenschaft (ordl. Mitglied)
Der Ausschuss für Wissenschaft ist für die Politikbereiche zuständig, für die das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Verantwortung trägt. Er kontrolliert in diesen Bereichen die Arbeit des Ministeriums und berät Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich.
Wichtige Themen des Ausschusses sind unter anderem die Hochschulen, Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie Technologie.
Ausschuss für Bildung (stellv. Mitglied)
Der Ausschuss für Bildung ist zuständig für die parlamentarische Begleitung der Bildungspolitik des Landes. Schwerpunkte der Ausschussarbeit sind mit anderen Worten die Kindertagesstätten sowie das Schulsystem in Rheinland-Pfalz und alles, was damit zusammenhängt. Er kontrolliert insoweit das Ministerium für Bildung und berät federführend die Gesetzes- und Antragsinitiativen aus diesem Bereich.
Untersuchungsausschuss 18/1 "Flutkatastrophe" (stellv. Mitglied)
In seiner 7. Sitzung am 22. September 2021 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“ beschlossen. Es geht dabei um die Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz im Juli 2021. Der Untersuchungsausschuss (UA) besteht aus elf Abgeordneten aller Fraktionen und elf ständigen Ersatzmitgliedern. Er konstituiert sich am 1. Oktober 2021.
Sein Auftrag ergibt sich aus seinem Einsetzungsbeschluss (Drucksache 18/1068).
Ein Untersuchungsausschuss wird als „scharfes Schwert“ der Opposition bezeichnet, denn hier hat die Minderheit das Recht, z.B. die Vorlage von Akten zu verlangen oder Zeugen vorzuladen und zu vernehmen. Zeugen sind zum Erscheinen und, wenn sie keine Aussageverweigerungsgründe geltend machen können, auch zur Aussage verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die Landesverfassung (Artikel 91), das Untersuchungsausschussgesetz des Landes und ergänzend die Strafprozessordnung. Nach § 1 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Untersuchungsausschussgesetzes hat ein Untersuchungsausschuss die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklären im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.